Gewerbliche E-Mails
Seit dem 01.01.08 gilt das Gesetz für elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie für das Unternehmensregister (EHUG). Alle gewerblichen E-Mails müssen die Firma mit Rechtsform, den Ort der Handelsniederlassung, das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer enthalten.
Für bestimmte Gesellschaften sind weitere Angaben erforderlich. Wer diese Informationen nicht angibt, riskiert eine Abmahnung und eine Geldstrafe. Privatpersonen und Freiberufler sind nicht betroffen.
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