Mahnungswerden

Mit einem effektiven Forderungsmanagement können ausstehende Forderungen pünktlich beglichen und hohe Verluste vermieden werden.

  • Ist die vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen, wird ein freundliches Erinnerungsschreiben verschickt
  • Erfolgt auf das Erinnerungsschreiben keine Zahlung, wird die 1. Mahnung, in der eine Frist genannt wird, versendet.
  • Weitere Mahnungen sind aus rechtlicher Sicht jedoch nicht notwendig, wenn der Schuldner die erste Mahnung nachweislich erhalten hat. Im Allgemeinen jedoch wird eine 2. und 3. Mahnung verschickt, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 


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