Quittung
Nach § 368 BGB ist der Gläubiger einer Leistung (zum Beispiel ein Verkäufer) verpflichtet, auf Verlangen des Schuldners eine Quittung zu erteilen. Eine Quittung enthält den/die Empfänger/in, Grund der Zahlung, Betrag, Ort und Tag der Zahlung sowie die Unterschrift des/der Empfängers/in.
Über dieses Glossar
Dieses Glossar ist ein Angebot von Dussmann Office, dem Qualitätsanbieter von Büroservice-Dienstleistungen in Deutschland. Dussmann Office bietet Lösungen von der Bereitstellung und Vermietung von virtuellen Büros, Büroservice und Komplett-Büros über die Buchung von Konferenzräumen bis hin zur flexiblen Nutzung von Tagesbüros.
Dussmann Office ist bundesweit mit Standorten vertreten. In der Hauptverwaltung in Berlin stehen Ansprechpartner für Ihre Anfragen zur Verfügung. Dussmann Office ist ebenso wie Dussmann Service, Kursana und Dussmann das KulturKaufhaus ein Tochterunternehmen der Dussmann Gruppe.


