Rechnung
Die allgemeine Pflichtangaben auf Rechnungen (laut Vorschriften des Bundesfinanzministeriums) sind:
- vollständiger Name, vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers
- Steuernummer bzw. die USt-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- fortlaufende Nummer/Rechnungsnummer, die einmalig vergeben wird
- Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung
- jede im Voraus vereinbarte Preisminderung, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
- Nettowerte
- anzuwendende Steuersätze und Steuerbetrag
Über dieses Glossar
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